Impressum
Baumaschinen-Sawi
Inh. Klaus Sawatzki
Oelsnitzer Str. 80
D-08223 Neustadt/Vogtl.
Tel.: +49 (0)3745 6841
Fax.: +49 (0)3745 71626
E-Mail.: ks@baumaschinen-sawi.de
Steuer Nr. 219 265 00708
Umsatzsteurident Nr. DE 141 121 543
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Webmaster
Michael Droth - Computerzentrum Falkenstein
& Alexander Deus
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Umfang der Lieferpflicht
Für den Umfang unserer Lieferverpflichtung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung bindend. Alle unsere Offerten und Preislisten sind stets freibleibend.
Konstruktions- und Materialveränderungen behalten wir uns vor. Nebenabredungen und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, auch wenn es sich um Erklärungen unserer Vertreter handelt.
Die Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich.
Alle Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Maßangaben etc. sind, soweit sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet sind, nur annähernd maßgebend. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise beziehen sich auf die bestätigten oder verrechneten Leistungen ab Auslieferungsstandort und basieren auf den am Tag der Bestätigung bekannten Kosten, Abgaben und Wechselkursen. Verändern sich dieselben bzw. die Rohstoffpreise, Lohnkosten oder die technische Konzeption, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.
Die Zahlungen sind frei Neustadt oder Auslieferungslager entsprechend den vereinbarten Bedingungen zu leisten. Nach Fälligkeit sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der für Geldkredite bei Privatbanken üblichen Höhe zu berechnen, ohne das es einer förmlichen Mahnung bedarf.
3. Lieferfristen
Sämtliche Lieferfristen erfolgen nach bestem Gewissen, sind aber unverbindlich bei unvorhergesehenen Ereignissen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob Sie in unserem Werk oder bei einem Unterlieferanten eingetreten sind. Dafür kommen in Frage: Betriebsstörungen, Streiks, Höhere Gewalt, Verzögerung bei der Lieferung von Roh- oder Baustoffteilen. Der Rücktritt vom Vertrag oder ein Schadensanspruch des Bestellers aus vorbezeichneten Umständen ist ausgeschlossen. Uns bleibt vorbehalten, an Stelle der veränderten Lieferfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, die durch Lagerung entstehenden Kosten und zwar mindestens 1% vom Rechnungsbetrag für jeden angefangene Monat zu erheben.
4. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit dem Versand, d.h. beim Verlassen unseres Hauses oder Unterlieferanten bei Direktgeschäften an den Besteller über. Alle Beanstandungen sind bei der betreffenden Transportunternehmung vor Übernahme geltend zu machen. Die Versicherung der Ware ist Sache des Käufers.
5. Gewährleistung
Alle uns nachgewiesenen Schäden und Mängel am Liefergegenstand sowie fehlende zugesicherte Eigenschaften werden von uns bei unverzüglicher schriftlicher Mängelrüge wie folgt reguliert:
Alle Teile, die infolge fehlerhaften Materials, oder unsachgemäßer Ausführung schadhaft werden bringen wir kostenlos in brauchbaren Zustand, nötigenfalls durch Einsatz neuer Teile, sofern sich der Mangel innerhalb von 12 Monaten oder 1000 Betriebsstunden erweist. Die Kosten für Ausbau, Wiedereinbau und Reisespesen werden grundsätzlich nicht übernommen. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung unserer Ansprüche gegen den Vorlieferer. Es gelten dafür grundsätzlich die Haftungsbedingungen der jeweiligen Vorlieferanten. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Besteller Instandsetzungsarbeiten, Änderungen am Liefergegenstand vornimmt oder diese von einer Fremdfirma ausführen lässt. Wir haften nicht für Personenunfälle, Betriebsstörungen und dergleichen, die mittelbar oder unmittelbar unseren Kunden oder Dritten aus der Beschaffenheit unserer Lieferung entstehen. Für Lieferteile, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit oder nach Verwendungsart einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Des weiteren bezieht sich die Mängelrüge nicht auf natürliche Abnutzung und auf Schäden, die in unsachgemäßem Einbau, unzulänglicher Wartung oder ungeeigneten Betriebsverhältnissen ihre Ursache haben.
Zusicherungen, dass der Liefergegenstand für die vom Besteller in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die technische Beratung erfolgt aufgrund unserer Erfahrung nach bestem Wissen und Können. Eine Haftung kann aus unserer Beratung nicht hergeleitet werden.
6. Montage, Wartung
Wenn uns neben der Lieferung zusätzlich die Montage oder Instandhaltung unserer Geräte übertragen wird, ist diese Tätigkeit unabhängig von der Lieferung in einem selbständigen Werksvertrag nach festgelegten Maßnahmen durchzuführen.
7. Schutzrechte
Zeichnungen, Marken und Projekte bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese zu verwenden, zu reproduzieren oder Dritten weiterzugeben.
8. Eigentumsvorbehalte
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei uns. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung trägt auch während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes der Besteller.
9. Geltungsbereich
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie die separaten Mietbedingungen (Ausgabe 1.Januar 2001) gelten für alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Vermietungen.
Klauseln, Bedingungen oder Vorbehalte des Bestellers, die mit Vorstehendem in Widerspruch stehen, sind nur dann gültig, wenn sie von uns anerkannt und schriftlich bestätigt wurden.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis für Lieferung und Zahlung ist das AG Auerbach/Vogtl.
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